Wie erwartet laufen jetzt die ersten heißen Diskussionen, wie weiter mit dem verwaisten Elternhaus. Seit Ende des Jahres steht es leer und wartet wie erstarrt und geduldig auf sein weiteres Schicksal. Und welches Schicksal auf ihn wartet, entscheiden wir als die Erbengemeinschaft von drei Kinder.

Während ich es am liebsten behalten hätte, wollten meine beiden Geschwister es lieber verkaufen. So bringt das Haus Hoffnungen, Erwartungen und Enttäuschungen in einer Dimension in unser Leben, wie wir es bisher noch nicht kannten. Wir können von Glück reden, dass die Telefontarife über Flat keine zusätzliche Kosten machen, sonst würden unsere Telefonrechnungen bis ins unermeßliche laufen. Wir stimmen uns ab, wir gleichen ab und gleichen uns an und wir suchen nach der sinnvollsten Lösung für uns alle.

“Für uns alle” damit ist auch die nächste Generation gemeint - die Enkelkinder meiner Eltern.

Eins davon lebt in der Nähe - 5 Min. Fußweg - und trägt sich schon seit längerem mit Bauabsichten.

“Das ist die Lösung” sagt mein Bauchgefühl, dass sich inzwischen damit arrangiert hat, dass das Haus in einen anderen Besitz über geht.

Im Vorgespräch einigen wir Erben uns darüber, dass wir das Haus zum halben Preis anbieten werden, jedoch dann mit der Bedingung, dass für alle, die dieser Ort noch am Herzen liegt, eine kleine Einliegerwohnung auf Kosten der zukünftigen Nutzer von 2 Räumen geschaffen wird und als Nutzungsrecht mit ins Grundbuch eintragen wird. Bei 250 m² mögliche Wohnfläche - nach der Sanierung  und mit dem geplanten Dachgeschoßausbau - fanden wir unsere Bedingung nicht überzogen oder gar einengend für die zukünftige Besitzerin. Und mit über 3000 m² Grundstücksfläche sahen wir auch keine Einschränkung im Außenbereich des Hauses.

Zu Beginn des Verkaufsgespräches fragte ich beide, ob sie unser Elternhaus erwerben wollen., denn ohne diese Absichtserklärung ist das Gespräch beendet. Während Sie kaum sichtbar nickte antwortete ihr Mann “Ich hab mich damit abgefunden” Ich hab 10 Jahre im Immobiliengeschäft gearbeitet und weiß, dass nach dieser Reaktionen auf die Frage im Grunde das Gespräch beendet ist, auch wenn es weiter geführt wird. Doch wir bleiben weiter im Gespräch, wir sind ja verwandt.. Während er mit angespannten ängstlichen Augen meinen Worten folgte, wandte sie (die Enkelin) sich vom Gedspräch ab und sah aus dem Fenster, kehrte dem Gespräch sozusagen den Rücken zu, obwohl vor ihr auf den Tisch eine Grundrißzeichnung lag, auf der sich ihre ersten Ideen zur Umgestaltung des Hauses  befanden.

Schrittweise und nachvollziehbar stellte ich - auch im Namen meiner Geschwister - den beiden unsere Interssen vor, die wir mit dem Verkauf koppeln wollten. Vorkaufsrecht für die Familie und  Beteiligung der Erben an den Erlösüberschuß im Falle eines Weiterverkaufs, die kleine Einliegerwohnung zur Nutzung für die anderen Familienangehörigen und der Preis, der aus meinen vorläufigen Berechungen der halbe Preis vom aktuellen Marktpreis darstellt.

Also auf den Punkt gebracht - Das gesamte Anwesen zum halben Preis und als Gegenleistung dürfen wir unser Elter- bzw. Großelternhaus aufsuchen, wann immer wir wollen, ohne den neuen Besitzer als Gäste zur Last zu fallen. Im Gegenug und zur Entschädigung für das Nutzungerecht dürfen sie, wenn die Räume von uns nicht benötig werden, Nutznießer der kleinen Einliegerwohnug sein und sie als kleine Ferienwohnung nutzen. Auf der Insel Rügen sind Ferienwohnungen in der Saison gefragt.

Ein Nutzungrecht begrenzt auf zwei Räume mit seperaten Eingang brachte das Gespräch zum scheitern. Obwohl ich beide zu Beginn des Gepräches darum bat, sich erst einmal alles anzuhören und erst nach einer Bedenkzeit sich zu unseren Vorstellungen zu äußern, bekamen wir  sofort einer Grundsatzerklärung als Antwort.

“Wenn wir ein Haus kaufen und dafür Geld ausgeben, dann soll es uns gehören, nur uns allein und wir allein wollen entscheiden, wer wann kommen kann. Wir möchten tun und lassen, was wir wollen. Das können wir euch gleich sagen, das mit dem Nutzungerecht wollen wir nicht !!” Mit diesen Worten wandte sie sich das erstemal dem laufenden Gespräch zu und sah mir das erste mal offen und ablehnend in die Augen.

“Aha - die Besitzernatur erblickt grade das Licht der Welt” denke ich mir .

Von nun an verläuft das Gespräch hektsich, meine Geschwister fallen mir fast in den Rücken, weichen die Bedingungen von sich aus auf und ich halte allein auf weiter Flur an den Vorabsprachen fest, findet mich auf einmal in der Rolle einer Querschlägerin wieder, die alles ins Stocken bringt. Doch das beeindruckt mich wenig. Ich bin nicht bereit, sofort einem Verzicht auf das erhoffte Nutzungsrecht zu erklären, denn für einen Verzicht möchte ich zumindest entschädigt werden. D.h. der Marktwert des Haus sollte in dem Falle der nächste Preisvorschlag sein.

Während meiner Tätigkeit als Immobilienmakler saß ich viele zukünftige Immobilienbesitzer vor mir. Doch viele von ihnen spielten nur mit dem Gedanken, sich ein Haus anzuschaffen. Als es dann erst wurde und der Kaufvertrag sich anbahnte, bekamen sie  kalte Füße, verschwanden auf Nimmer Wiedersehen.

Mein Eindruck nach unserem Gespräch war, dass die beiden vielleicht auch nur mit dem Gedanken von einem Hausbesitz spielen.

Nach den ersten aufregenden Tagen nach dem Schlüsselgespräch mit den beiden jungen Menschen fragte ich innerlich meinen Vater, was  wir nun weiter tun können.

“Ich müßt das tun, was für alle von Nutzen ist” bekam ich als Antwort.

Nun überlege ich schon seit Tagen “Was ist für alle von Nutzen, wenn um  die zukünftige Nutzung oder den Eigentumswechsel des geliebten Elter- und Großerelternhauses geht?”